In den Tagungsräumen gilt die Abstandsregelung von 1,5 Metern. Wenn die Teilnehmer während der Veranstaltung oder Versammlung auf festen Plätzen sitzen, kann für die Sitzplätze das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen durch die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 2 ersetzt werden. Um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten haben wir entsprechende Formulare vorbereitet. Bitte sprechen Sie uns an.
Hier ist eine Übersicht über die Bestuhlung in den Tagungsräumen und dem Speisesaal. Bei dieser Bestuhlung sind die aktuellen Abstandsregelungen von 1,5 Metern, die ohne Rückverfolgbarkeit vorgeschrieben ist, eingehalten. In den Übersichten ist die Maximalbestuhlung aufgezeichnet.
PDF:Bestuhlung Nümbrechter Zimmer
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