Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Tagungs und Gästehaus „Haus Wiesengrund“

 1.Allgemeines

Das Tagungs.- und Gästehaus „Haus Wiesengrund“ ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Veranstaltern (im Folgenden: Kunden) und dem Tagungs. und Gästehaus „Haus Wiesengrund“ (im Folgenden: Haus Wiesengrund).

2.Belegungsvertrag

Die vorliegenden AGB`s sind Inhalt der, zwischen dem Haus Wiesengrund und dem Kunden abgeschlossenen, Vereinbarung (Belegungsvertrag). Der Vertrag kommt durch die Reservierungsbestätigung bzw. die wechselseitige Zeichnung der Reservierungsbestätigung durch das Haus Wiesengrund und dem Kunden zustande. Nur bevollmächtigte Personen sind berechtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.

Hat ein Dritter für den Kunden, Veranstalter oder Einzelgast bestellt, haftet er dem Haus Wiesengrund gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Belegungsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Haus Wiesengrund, insbesondere für die Überlassung von Gästezimmern, anderen Räumlichkeiten und sonstigen Dienstleistungen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie die Gebrauchsüberlassung an Dritte sind ausgeschlossen.

3. Tagungsanmeldung (Checkliste / Rückmeldebogen)

Für die ordnungsgemäße Durchführung einer Veranstaltung muss der Kunde dem Haus Wiesengrund spätestens

14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltungs-Checkliste , die den Vertragsunterlagen beiliegt, zurücksenden.3.An- und Abreise

Die Termine für An- und Abreise werden individuell zwischen dem Haus Wiesengrund und Kunde vereinbart. Sofern Gästezimmer gebucht sind, stehen diese den Kunden am Anreisetag ab 13:00 Uhr zur Verfügung, ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Am Abreisetag muss das Zimmer spätestens bis 10:00 Uhr geräumt werden. Eine Verlängerung ist nach rechtzeitiger Ankündigung und Verfügbarkeit möglich.

Im Falle einer verspäteten Abreise ist der Kunde verpflichtet, dies dem Haus Wiesengrund mitzuteilen, soweit ihm dies möglich und zuzumuten ist.

4. Zahlungsbedingungen

Der Kunde erhält für die vereinbarten und in Anspruch genommenen Leistungen eine Rechnung. Diese wird dem Kunden durch das Haus Wiesengrund schriftlich oder elektronisch per E-Mail überlassen und ist sofort zur Zahlung fällig. Berechnungsgrundlage sind die für den Buchungszeitraum gültigen aktuellen Preise und Leistungen. Diese werden für die Dauer des Aufenthalts berechnet und gelten für jeden Kunden als Berechnungsgrundlage. Je nach Rechtsform und Trägerzugehörigkeit des Kunden ist eine Mehrwertsteuerbefreiung möglich. Der Nachweis und die Richtigkeit der Angaben die zur Steuerbefreiung führen obliegen der Verantwortung des Kunden.

Es wird für die Veranstaltung grundsätzlich eine Gesamtrechnung ausgestellt; ausnahmsweise kann vereinbart werden, dass gegen Kostenersatz separate Rechnungen für einzelne Kunden erstellt werden.

Der Kunde ist verpflichtet, alle Kosten, die durch den Kunden, im Auftrag oder auf Bitten des Kunden, seiner Gäste, Vertreter oder Mitarbeiter für jegliche Waren oder Dienstleistungen verursacht werden, zu übernehmen.

Sofern einzelne Rechnungspositionen strittig sind, sind diese innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung mit der Leitung des Haus Wiesengrund zu klären. Sonstige Beträge sind sofort fällig und der Kunde hat diese gemäß den oben angegebenen Bestimmungen auszugleichen.

5.Rücktritt

5.1 Rücktritt und Kündigung durch das Haus Wiesengrund

5.1.1 Rücktritt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes

Das Haus Wiesengrund kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Belegungsvertrag zurücktreten, wenn sich für die Durchführung der Beherbergung wesentliche Bedingungen aus Gründen ändern, die nicht vom Haus Wiesegrund zu vertreten sind. Dies gilt vor allem bei der Gefährdung, Beeinträchtigung oder Unmöglichmachung der Beherbergung infolge höherer Gewalt durch Naturkatastrophen, Epidemien und Seuchen, ebenso bei behördlicher Anordnung der Schließung oder Betriebsunterbrechung.

5.1.1.2 Gästezimmer und Verpflegungsbereich

Insbesondere kann das Haus Wiesengrund jederzeit vor Beginn des Aufenthalts vom Vertrag zurücktreten oder nach Aufenthaltsbeginn den Vertrag kündigen, wenn die Gästezimmer oder der Küchen- und Essbereich sowie die Ausstattung der Küche infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung stehen und Ersatzräume oder Ersatzausstattungen nicht verfügbar gemacht werden können.

 

5.1.1.3 Tendenz und Störer-veranstaltungen

Ein wichtiger Grund für den Rücktritt ist ebenfalls gegeben, wenn dem Haus Wiesengrund Tatsachen bekannt werden, die zur begründeten Annahme führen, dass die geplante Veranstaltung in derartigen Maße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Grundsätze des Evangelischen Kirchenverbands Köln und Region verstößt, dass dem Haus Wiesengrund die Durchführung des Vertrages unzumutbar ist – hierüber entscheidet die Leitung des Haus Wiesengrund.

Dies gilt weiterhin, wenn Tatsachen bekannt werden, die begründete Befürchtungen wecken, dass die geplante Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Haus Wiesengrund in der Öffentlichkeit gefährden kann oder dass andere Gäste durch sie belästigt werden. Das Haus Wiesengrund hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen

5.1.2 Keine weitergehenden Ansprüche

Bei Absage oder Kündigung des Belegungsvertrages aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Ersatz weiterer, dem Gast entstehenden Kosten wie z.B. Reise-, Übernachtungs- oder Arbeitsausfallkosten. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet

 

5.2 Rücktritt und Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann bei bereits erfolgter wirksamer Anmeldung bis zum Aufenthaltsbeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Haus Wiesengrund vom Vertrag zurücktreten.

Jegliche Art des Rücktritts hat in Textform (Brief, E-Mail, Fax, u.a.) an die Korrespondenzadresse zu erfolgen.

Ab Aufenthaltsbeginn ist der Kunde bei erheblichen Mängeln oder Störungen, die dem Haus Wiesengrund zuzurechnen sind, berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Sollte aufgrund einer nicht zurückgesendeten Veranstaltungscheckliste (siehe Punkt 2.1) der geplante Seminarablauf gestört werden, ist in diesem Fall dem Haus Wiesengrund kein Mangel vorzuwerfen. Grundsätzlich muss der Kündigung eine Mängelanzeige gegenüber der Leitung des Haus Wiesengrund vorangehen, die dem Haus Wiesengrund eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt. Eine Fristsetzung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Abhilfe objektiv nicht möglich ist, vom Haus Wiesengrund verweigert wird oder die Fortsetzung des Aufenthalts dem Kunden aus objektiv erkennbaren Gründen, die auf den bereits eingetretenen Mangel zurückzuführen sind, unzumutbar ist.

6.Ausfallkosten bei teilweisem oder vollständigem Rücktritt durch den Kunden.

Im Fall des Rücktritts durch den Kunden bleibt der Anspruch des Tagungszentrums auf den vereinbarten Gesamtpreis bestehen. Das gilt nicht bei einer Kündigung wegen erheblichen Mängeln die dem Haus Wiesengrund zuzurechnen sind.

Die Stornobeträge berechnen sich entsprechend der Anzahl der Tage bis zum vereinbarten Belegungsbeginn. Folgende Beträge für die Gesamtleistungen oder die teilweise stornierten Leistungen werden pauschal fällig:

Bei Stornierungen ab 90 Tagen vor dem gebuchten Belegungstermin beträgt die Ausfallgebühr 50 % der Übernachtungskosten

Bei Stornierungen ab 30 Tagen vor dem gebuchten Belegungstermin beträgt die Ausfallgebühr 80 % der Übernachtungskosten

Bei Stornierungen ab 7 Tagen vor dem gebuchten Belegungstermin beträgt die Ausfallgebühr 80% der Übernachtungs- und Verpflegungskosten

In Ausnahmefällen können abweichende Vereinbarungen getroffen werden die einer schriftlichen Vereinbarung bedürfen.

Diese Stornobeträge werden auch fällig, wenn weniger Personen als vom Kunden mitgeteilt an der Veranstaltung teilnehmen. Sie werden dann entsprechend der oben genannten Sätze für die Personen berechnet, die entgegen der ursprünglichen Anmeldung nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

 

6.1 Nichterscheinen oder verspätete Abmeldung

Erscheint die Gruppe des Kunden bzw. der Einzelkunde ohne rechtzeitige Rücktrittserklärung nicht zu der Veranstaltung bzw. zum vereinbarten Buchungsbeginn („no show“), wird der gesamte Belegungspreis fällig, ebenso, wenn eine Rücktrittserklärung dem Haus Wiesengrund erst nach dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn zugeht.

Allerdings hat sich das Haus Wiesengrund im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen; kommt es durch diese Bemühungen zu einer anderweitigen Belegung oder zu sonstigen ersparten Aufwendungen, so gilt der nachstehende Nachweisvorbehalt.

 

6.2 Entschädigung bei Nachweis des tatsächlichen Schadens

Beiden Vertragspartnern bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Haus Wiesengrund ein von den vorstehenden Pauschalen abweichender Schaden entstanden ist, beispielsweise durch eine erfolgte Ersatzbelegung im selben Zeitraum mit denselben Leistungen oder durch nicht vorhersehbare zusätzliche Aufwendungen aufgrund des Rücktritts oder Nichterscheinens. Gleiches gilt für die Höhe der Bearbeitungskosten. Gelingt dieser Nachweis, ist der Kunde zur Zahlung des konkret berechneten und bezifferten tatsächlichen Ausfallschadens verpflichtet.

7.Mahlzeiten und Speisen / Getränke

Je nach Verpflegungspauschale werden unterschiedlich viele Mahlzeiten je Tag angeboten. Die Zeiten für die Mahlzeiten sind wie folgt festgelegt:

Frühstück              8.00 – 9.45 Uhr

Mittagessen      12.30 Uhr

Abendessen      18.00 Uhr

Kaffeepausen nach Absprache

Abweichende Essenszeiten müssen mit der Hausleitung abgesprochen werden. Sonderveranstaltungen, z. B. Empfänge, Büffets o.ä. bedürfen der vorherigen Absprache und werden gesondert abgerechnet. Speisen und Getränke dürfen zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitgebracht werden, außer sie sind Bestandteil des Seminarinhalts.

Für den Verzehr von mitgebrachten Lebensmitteln und Getränken übernimmt das Haus Wiesengrund keine Haftung.

Aus den Kühlschränken entnommene Getränke müssen sofort in den ausliegenden Listen eingetragen werden. Die Abrechnung der Listen erfolgt am Abreisetag bzw. spätestens mit der Rechnungsstellung.

8.Haftung und Gewährleistung

8.1. Entsprechen die tatsächlich erbrachten Leistungen nicht den vertraglich geschuldeten, so hat der Kunde auftretende Mängel und Störungen unverzüglich der Leitung des Haus Wiesengrund anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Haus Wiesengrund haftet nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden entstehen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Haus Wiesengrund oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des Belegungszeitraumes gegenüber dem Haus Wiesengrund schriftlich geltend zu machen.

8.2 Der Kunde haftet dem Haus Wiesengrund gegenüber für Beschädigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kunden, seiner Gäste, Mitarbeiter oder Vertreter verursacht werden. Generell dürfen Wandverkleidungen, Fenster und Türen nicht beklebt werden. Sachbeschädigungen und Verluste, die die dem Haus Wiesengrund durch den Kunden zugefügt werden, sind der Hausleitung unverzüglich zu melden.

8.3 Soweit dem Kunden ein Parkplatz auf dem Gelände des Haus Wiesengrund zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch das Haus Wiesengrund. Das Haus Wiesengrund haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die auf einem überlassenen Parkplatz entstanden sind.

8.4. Für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mit- oder eingebrachter Sachen und Wertgegenständen des Kunden haftet das Haus Wiesengrund nicht. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage und Risiko des Kunden nachgesandt. Haus Wiesengrund verpflichtet sich, die Sachen sechs Monate aufzubewahren.

9.Technische Einrichtungen und Anschlüsse

9.1 Soweit das Haus Wiesengrund für den Kunden auf dessen schriftliche Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden/Veranstalter.

Der Kunde/Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Haus Wiesengrund von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

9.2 Das Benutzen von mitgebrachten Heizgeräten (z.B. Wasser-kocher, Kaffeemaschine, Heizdecken usw.)    ist – aus brandschutz- und sicherheitstechnischen Gründen – nicht gestattet.

9.3 Durch Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden (elektrische Kleingeräte wie Laptop / Beamer etc.) auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Tagungshauses gehen zulasten des Kunden.

9.4 Störungen an vom Haus Wiesengrund zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen, dazu zählt auch die Internetverbindung über das hauseigene W-Lannetz, werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Tagungshaus diese Störungen nicht zu vertreten hat oder diese auf technischen Defekten beruhen.

 10.Tiere

Das Mitbringen von Tieren ist aus hygienischen Gründen und mit Rücksicht auf weitere Gäste nicht gestattet. Anderslautende Regelungen sind bei Bedarf mit dem Tagungshaus zu vereinbaren. Eine generelle Ausnahme gilt für Behinderten-Begleithunde, die dem Haus Wiesengrund spätestens 3 Wochen vor Aufenthaltsbeginn gemeldet werden müssen. Der Halter haftet für Schäden, die vom mitgebrachten Hund / Tier verursacht werden.

11.Rauchen / Feuer

Aus brandschutztechnischen Gründen besteht ein generelles Rauchverbot in allen Räumen, und Zimmern desHaus Wiesengrund. Offenes Feuer ist nur an den dafür vorgesehenen Plätzen (Grillplätzen) erlaubt. Kerzen sind in den Gästezimmern nicht erlaubt. Kerzen in den Gemeinschaftsräumen unterliegen der Aufsichtspflicht des Kunden bzw. seines Vertreters vor Ort. Polizei- und Feuerwehreinsätze sind bei einem Fehlalarm, sofern dies vorsätzlich oder fahrlässig geschieht, kostenpflichtig.

12.Übernachten im Zelt oder Pkw

Das Übernachten im Pkw, Wohnmobil, Caravan oder im mitgeführten Zelt ist auf dem gesamten Gelände des Haus Wiesengrund nur nach vorheriger Absprache möglich. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmenden entsprechend informiert werden.

13.Genehmigungen

Der Kunde hat sich notwendige behördliche Genehmigungen für eine Veranstaltung rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, z. B. GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

14.Datenschutz und Datenverwendung

Die zur Vorbereitung und Durchführung der Beherbergung sowie die zur Rechnungsstellung und benötigten personenbezogenen Daten des Kunden werden gespeichert und elektronisch verarbeitet.

Eine darüber hinausgehende Speicherung und Nutzung zu Informationszwecken über andere Veranstaltungen erfolgt nur mit explizitem Einverständnis des jeweiligen Kunden. Die Kundendaten werden nicht zu gewerblichen Zwecken an andere weitergegeben.

Soweit personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet werden, erfolgt die Datenverarbeitung vorrangig nach dem Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland und den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

15.Verjährung

Alle Ansprüche des Kunden gegenüber dem Haus Wiesengrund  verjähren ,mit Ausnahme der Fälle des Vorsatzes und bei Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, hinsichtlich der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen das Tagungszentrum begründen, Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können.

16.Gerichtsstand

Für Klagen des Kunden gegen das Haus Wiesengrund oder des Haus Wiesengrund gegen den Kunden wird als Gerichtsstand der Sitz des Evangelischen Kirchenverbands Köln und Region (Träger) vereinbart.

 

Korrespondenzadresse:

Haus Wiesengrund

Überdorf 8

51588 Nümbrecht

Gültigkeit der AGB´s: ab Januar 2020

PDF Download der AGBs